In wenigen Tagen, am 12. Mai, ist Nennschluss für den 12. internationalen Oldtimer Berpreis Göstling-Hochkar. Für eine tatsächliche Starterlaubnis ist auch die Überweisung des Nenngeldes erforderlich. Nennungen ohne überwiesenem Nenngeld werden nicht weiter behandelt und die Plätze an wartende Interessenten weitergegeben.

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